Sechs Regeln zum Bauen: Mutloses Planungsrecht blockiert den Städtebau

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Nach dem „Bauturbo“ stehen umfassende Änderungen des Planungsrechts auf der Tagesordnung. Ein Referentenentwurf des Bundesbauministeriums zielt auf eine umfassende „Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ ab – mit dem Fokus auf Baugesetzbuch (BauGB) und Baunutzungsverordnung (BauNVO), worüber Mathias Hellriegel und Thomas Schröer geschrieben hatten: „Der Wohnungsbau braucht mehr“ (in der F.A.Z. vom 2. April).Wichtig ist dem Bauministerium unter anderem die Beschleunigung von Bauleitplanverfahren. Diese sollen in Zukunft innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden (Paragraph 4b, Absatz 2, BauGB). Gemessen an diesem ehrgeizigen Ziel sind die Vorschläge des Gesetzentwurfs allerdings unzureichend. Alte Denkschemata sind mutiger infrage zu stellen. Darum geht es in diesen sechs Reformpunkten für einen besseren Städtebau:1. SozialbindungStädtebauliche Verträge zwischen Gemeinden und Investoren oder Projektentwicklern sichern oft den Bau von „Sozialwohnungen“ oder die Finanzierung von Kindertagesstätten- und Grundschulplätzen. Da der Abschluss von Verträgen nicht erzwungen, sondern nur durch Aussetzung planungsrechtlicher Schritte nahegelegt werden kann, kosten derartige Verträge viel Zeit – besonders in Gebieten mit vielen Eigentümern. Zur Beschleunigung liegt es nahe, den Bau von Sozialwohnungen (und nicht nur wie bisher die Förderfähigkeit derartiger Wohnungen) in Bebauungsplänen festsetzen zu können. Und in Erweiterung des Erschließungsbeitragsrechts sollte ermöglicht werden, nicht nur den Bau von Erschließungsstraßen sowie Lärmschutz- und Grünanlagen, sondern auch soziale Infrastruktureinrichtungen refinanzieren zu können.2. MischnutzungenKonflikte zwischen Wohnen und Gewerbe sind häufig schwer zu lösen. Im Bebauungsplan Grenzwerte für Gewerbelärm auch in Abweichung von den Maßgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) festzusetzen, ist nur ein Teil der Lösung. Denn Immissionsschutzbehörden messen Gewerbelärm vor den geöffneten Fe...

First seen: 2026-05-20 07:34

Last seen: 2026-05-21 18:05