Die Richter sollen die Frage beantworten, ob das Streikrecht zur Versammlungsfreiheit gehört und damit unter besonderem internationalem Schutz steht. Seit 1948 garantiert die Konvention 87 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) die Vereinigungsfreiheit. Dort ist unter anderem geregelt, dass Arbeitgeber das Recht haben, sich zur Vertretung ihrer Interessen zu vereinigen - also zum Beispiel Gewerkschaften zu gründen. Doch die Frage ist: Gehört dazu auch das Recht für Arbeitnehmer, die Arbeit niederzulegen, um ihre Forderungen durchzusetzen?
First seen: 2026-05-21 03:51
Last seen: 2026-05-22 01:09