In einigen Herkunftsländern warten die Angehörigen aktuell mehr als ein Jahr auf einen Termin für die Beantragung des Familiennachzugs.Ende Juli vergangenen Jahres war der Familiennachzug zu Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus in Deutschland für zunächst zwei Jahre gestoppt worden. Gemeint sind sogenannte subsidiär Schutzberechtigte, eine Kategorie, in die viele Menschen aus Syrien fallen. Nur in »Härtefällen« sollen sie noch Ehepartner, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjähriger die Eltern nachholen dürfen. Subsidiären Schutz können Menschen erhalten, die zwar keine individuelle Bedrohung im Herkunftsland nachweisen können, dort aber allgemeine Gefahren für Leib und Leben fürchten müssen. Die Aussetzung des Familiennachzugs betrifft nur sie, nicht Asylberechtigte oder Menschen, die unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen.
First seen: 2026-05-21 06:53
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