Verfassung: Karlsruhe mahnt zeitnahe Anpassung von Hilfsleistungen an

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Zwar habe es deutliche Unterschiede zu vergleichbaren Leistungen gegeben, führt das Verfassungsgericht in dem Beschluss aus. „Es ist jedoch nicht erkennbar, dass die gewährten Leistungen die physische Existenz des Menschen, die Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben keinesfalls mehr sicherstellen konnten.“ Zudem habe der Gesetzgeber den Berechnungsmodus 2019 auf eine neuere Grundlage umgestellt.

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