Bundesverfassungsgericht: Verfassungsgericht mahnt Politik bei Asyl-Grundleistungen

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Die Grundleistungen seien nicht offensichtlich zu niedrig bemessen worden, erklärte das Gericht. Zwar habe es deutliche Unterschiede zu vergleichbaren Leistungen gegeben. „Es ist jedoch nicht erkennbar, dass die gewährten Leistungen die physische Existenz des Menschen, die Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben keinesfalls mehr sicherstellen konnten.“ Zudem habe der Gesetzgeber den Berechnungsmodus zum September 2019 auf eine aktuellere Grundlage umgestellt. (Az. 1 BvL 5/21)

First seen: 2026-05-21 09:55

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