Oktoberfest: Wiesnzelte bleiben Münchner Sache – Wirt scheitert vorerst

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Die traditionellen Oktoberfestzelte gelten als Sinnbild bayerischer Gemütlichkeit und Herzstück des größten Volksfests - sollen sie wirklich europaweit ausgeschrieben werden? Mit einem entsprechenden Vorstoß sorgte ein Münchner Wirt für erheblichen Wirbel. Nun ist er damit vorerst gescheitert: Die Vergabekammer Südbayern wies seinen Nachprüfungsantrag gegen die Vergabe von zwei großen Wiesnzelten zurück, wie die Regierung von Oberbayern mitteilte. Keine «gesichtslose Großveranstaltung irgendwo in Europa» Der Wiesnchef und Wirtschaftsreferent der Stadt, Christian Scharpf, (SPD) begrüßte die Entscheidung. «Das ist ein guter Tag für die Wiesn, denn sie wird damit nicht zu einer gesichtslosen Großveranstaltung irgendwo in Europa», sagte Scharpf. «Das Oktoberfest bleibt ein Münchner und bayerisches Volksfest mit einer über 200-jährigen Tradition, die weltweit einzigartig ist. Genau diese Identität bleibt durch die Entscheidung erhalten.» Bei der Vereinigung der Münchner Wiesn Wirte hieß es, nun könne das Oktoberfest bleiben, wie es ist: «heimatverbunden, traditionell und vor allen Dingen bayerisch. So wie es die vielen Millionen Besucher aus München, Bayern und der ganzen Welt lieben.» Auch die Wiesn-Stadträtin Anja Berger (Grüne) zeigte sich erleichtert. «Unsere Münchner Wiesn bleibt einzigartig – so wie Millionen von Menschen sie kennen und lieben.» Das letzte Wort ist aber nicht gesprochen. Noch ist gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht möglich. Die WE Gutshof GmbH, deren Geschäftsführer der Wirt Alexander Egger ist, hatte die Prüfung für zwei zentrale Zelte beantragt: das Paulaner-Festzelt und das traditionelle Anzapfzelt Schottenhamel, das seit 1867 in Händen der Familie Schottenhamel ist. Zu prüfen war, ob es sich bei der Zuteilung der Festzelte durch die Landeshauptstadt München um eine sogenannte Dienstleistungskonzession handelt und sich die Stadt daher anders als bisher bei der Zuteilung der Zelte nach den Regelungen des euro...

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