Vor dem Amtsgericht Harburg muss sich eine Kriminalbeamtin verantworten. Die Polizistin soll eine angeordnete Wohnungsdurchsuchung wegen möglichen illegalen Waffenbesitzes nicht durchgeführt haben. Stattdessen soll sie sogar den Anwalt des Verdächtigen über den Vorgang informiert haben. Der Vorfall liegt bereits zwei Jahre zurück. Im Juli 2024 war die Polizistin laut Anklage für ein Verfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz zuständig. Ein Richter hatte bereits eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet. Die Ermittlerin soll den Beschluss aber nicht umgesetzt haben. Wollte die Polizistin ein Kind schonen? Der Hintergrund: Nach Angaben der Staatsanwaltschaft befürchtete die Beamtin offenbar, dass ein möglicherweise in der Wohnung lebendes Kind durch die Durchsuchung belastet werden könnte. Statt die Wohnung durchsuchen zu lassen, soll die 51-Jährige Anfang September 2024 dann sogar den Verteidiger des Verdächtigen über den Durchsuchungsbeschluss informiert haben. Gleichzeitig bat sie laut Staatsanwaltschaft darum, mögliche Beweismittel freiwillig herauszugeben. Daraufhin übergab der Beschuldigte der Polizei zwei angebliche Dekorationspatronen. Eine echte Waffe habe er nie besessen, erklärte er laut Ermittlungsakte. Kriminalbeamtin am Freitag in Harburg vor Gericht Als die Staatsanwaltschaft zwei Monate später erneut eine Durchsuchung veranlasste, fanden die Ermittler nichts Verdächtiges mehr. Ob der Mann tatsächlich illegal eine Waffe besessen hatte, konnte danach nicht mehr geklärt werden. Das könnte Sie auch interessieren: Hamburger Restaurantchef ermordet: Verdächtiger drei Monate später gefasst Wegen versuchter Strafvereitelung im Amt sollte die Kripobeamtin eine Geldstrafe zahlen. Weil sie sich jedoch gegen den Strafbefehl wehrt, landet der Fall am Freitag vor dem Harburger Amtsgericht.
First seen: 2026-05-22 05:12
Last seen: 2026-05-22 06:13