Nur bei einer akuten Notsituation, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, kann es gerechtfertigt sein, die Scheibe mit einem geeignetem Gegenstand, etwa einem Stein, selbst einzuschlagen. Wichtig ist, dass man weder sich noch das Kind dabei verletzt. Und: nach Möglichkeit auch nochmals die Leitstelle der alarmierten Rettungskräfte informieren oder sich diesbezüglich Handlungsanweisungen geben lassen.
First seen: 2026-05-22 09:15
Last seen: 2026-05-22 11:17