Ruhestand: Darf der Staat Renten kürzen? Welche Eingriffe rechtlich möglich sind

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Aber: „Soweit Änderungen, vor allem Kürzungen, aber rentennahe Jahrgänge betreffen, sind aus Vertrauensschutzgründen Übergangsregelungen erforderlich“, stellt die Rentenversicherung klar. So wie 2007, als der Gesetzgeber die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre beschlossen hat.

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