Ein Motorradfahrer stürzt schwer, nachdem er mit einem Autofahrer kollidiert ist, der an einem haltenden Bus vorbeifuhr. Die erste Instanz sah beim Biker ein Mitverschulden.Klingt eigentlich logisch: Wer einen haltenden Bus überholen will, muss dem entgegenkommenden Verkehr Vorrang gewähren. Tut man dies nicht, kann man bei einem daraus resultierenden Unfall voll haften müssen. Dennoch entbrannte darüber ein Streit vor Gericht. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet über die Entscheidung (Az.: 7 U 58/24) des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm.Der Motorradfahrer stürzte und verletzte sich schwerIm konkreten Fall ist ein Autofahrer innerorts auf einer geraden Straße gefahren. Dort hielt ein Bus des Linienverkehrs – nicht in einer Haltebucht, sondern auf der Fahrbahn an der Haltestelle. Auf der Gegenfahrbahn hatte sich der spätere Kläger als Motorradfahrer genähert. Trotzdem setzte der Autofahrer dazu an, links am Bus vorbeizufahren. Bei der Begegnung der beiden streiften sich die Fahrzeuge und der Motorradfahrer stürzte.Dabei zog er sich umfangreiche Verletzungen zu. Unter anderem eine Schlüsselbeinfraktur. Zwei Operationen, längere Arbeitsunfähigkeit und Physiotherapie waren die Folge. Der Biker verklagte den Autofahrer auf Schmerzensgeld sowie auf Feststellung der Ersatzpflicht für sämtliche zukünftige materielle und unvorhersehbare immaterielle Schäden.Das Landgericht nahm den Biker in MithaftungDoch vor dem Landgericht Bielefeld hatte er damit nur zum Teil Erfolg. Zwar sah das Gericht die hauptsächliche Haftung beim Autofahrer, allerdings mit einer Quote von zwei Dritteln. Der Biker sollte mit einem Drittel haften. Zur Begründung nahm das Landgericht an, der Motorradfahrer habe möglicherweise gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen und nicht ausreichend auf die Gefahrensituation reagiert. Dagegen legte der Biker Berufung ein.Dabei stellte sich heraus, dass die Beweisaufnahme verfahrensfehlerhaft war, weswegen das Berufungsgericht di...
First seen: 2026-05-22 11:17
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