Wenn KI-Firmen für das Training ihrer Sprachmodelle Texte verwenden, die sie nicht selbst geschrieben haben, dann ist es nur fair, die Autoren dafür zu entlohnen. Dass dies in der Praxis kaum geschieht, liegt in erster Linie daran, dass das Urheberrecht auf die Frage, ob den Autoren eine Entschädigung zusteht, keine klare Antwort gibt. Die Gerichtsurteile weisen in unterschiedliche Richtungen, je nachdem ob der Akt der Speicherung oder der Neuschöpfung höher gewichtet wird.Aufhorchen ließ im vergangenen November das Urteil des Landgerichts München im Prozess zwischen der Gema und Open AI, das einen Urheberrechtsverstoß durch KI erkannte. Die Verwertungsgesellschaft für Musikrechte hatte das KI-Unternehmen wegen der missbräuchlichen Verwendung von Schlagertexten verklagt, die durch einfache Prompts hatten rekonstruiert werden können. Die Reproduktion des Ausgangswerks durch die KI ist allerdings die seltene Ausnahme. Normalerweise unterscheidet sich das KI-Ergebnis deutlich vom Ausgangsprodukt, und KI-Firmen dürfte es leicht fallen, eine simple Reproduktion durch technische Filter zu verhindern.Die entscheidende Frage ist deshalb, ob schon die Speicherung und Vervielfältigung für Trainingszwecke als schützenswerte Kopie zu betrachten ist – oder ob die Aufsplitterung der Texte in winzige Datenschnipsel im Vordergrund steht. Darüber gehen die Meinungen auseinander. In Europa wird der Europäische Gerichtshof im Verfahren zwischen Google und dem ungarischen Verlag Like womöglich bald ein Grundsatzurteil fällen. In den Vereinigten Staaten wird die Streitfrage in mehreren dutzend Gerichtsverfahren verhandelt.Ausweitung des UrheberschutzesAnfang Mai zog der weltgrößte Wissenschaftsverlag Elsevier vor ein New Yorker Gericht. Gemeinsam mit anderen Verlagen klagte er den Tech-Giganten Meta wegen der unerlaubten Verwendung kostenpflichtiger Publikationen für sein Sprachmodell Llama an, die sich das Unternehmen unter anderem auf Piratenseiten geholt habe. Angesichts der unsicher...
First seen: 2026-05-22 14:21
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