Nach Heirat und Namensänderung einfach weiter mit dem Geburtsnamen unterschreiben? Keine gute Idee. Denn das ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar eine Straftat. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-tmn
First seen: 2026-05-24 23:01
Last seen: 2026-05-25 18:21