Wer Pensionen pauschal als Privileg darstelle, habe die Systematik des Beamtenrechts wohl nicht verstanden, wettert DGB-Vize Elke Hannack. „Beamte erhalten keinen Lohn, sondern Besoldung“, erläutert sie. „Sie stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis, dürfen nicht streiken und haben besondere Pflichten.“ Im Gegenzug sei der Dienstherr verfassungsrechtlich verpflichtet, sie und ihre Familien amtsangemessen zu alimentieren - auch im Ruhestand. Hannack wirft Winkel „Stimmung gegen eine Beschäftigtengruppe“ vor.
First seen: 2026-05-26 13:34
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