Für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, soll es einfacher werden, an Kommunalwahlen an ihrem Wohnort teilzunehmen. Die EU-Mitgliedstaaten verabschiedeten laut einer Mitteilung neue Regelungen, die den Zugang zu Informationen über Wahlrechte und Registrierungsverfahren erleichtern sollen. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sollen demnach künftig aktiv über Wahlrechte und Registrierungsbedingungen informiert werden. Dies solle zudem auf verschiedenen, EU-weit verbreiteten Sprachen geschehen. Wer sich im EU-Ausland als Wähler oder Wählerin registriert, soll darüber hinaus nicht mehr automatisch aus dem Register seines Herkunftslandes gestrichen werden. Die Anzahl der sogenannten mobilen Unionsbürgerinnen und -bürger erreichte laut dem Rat der EU unter Berufung auf das Statistikamt Eurostat zu Beginn des Jahres 2024 14 Millionen. EU-Bürgerinnen und -Bürger dürfen in dem Mitgliedstaat, in dem sie wohnen, unter denselben Bedingungen an Kommunalwahlen teilnehmen wie dessen Staatsangehörige. Das betrifft ihr aktives und passives Wahlrecht. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.
First seen: 2026-05-26 15:36
Last seen: 2026-05-26 15:36