Nach den neuen Regelungen kann eine schwangere Abgeordnete ihre Stimme bis zu drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin und sechs Monate nach der Geburt an andere Abgeordnete übertragen. Für Väter gibt es keine entsprechende Regelung.Bislang schrieb das EU-Wahlrecht vor, dass die Stimmabgabe persönlich erfolgen muss. Im Deutschen Bundestag ist eine Stimmrechtsweitergabe nach dem nationalen Parlamentsrecht bislang nicht vorgesehen.
First seen: 2026-05-26 19:39
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