Wer für die Taten verantwortlich ist, sei völlig unklar, sagte Klettes Anwältin Undine Weyers. Demnach gibt es auch keine Beweise dafür, dass die früheren RAF-Mitglieder Garweg und Staub die Geldtransporter und Supermärkte überfielen. Für den Fall, dass das Gericht die Angeklagte verurteilen will, hat die Verteidigung ein Gutachten für einen Bildvergleich zu mutmaßlichen Fotos von Ernst-Volker Staub beantragt. Klettes Anwälte wollen damit beweisen, dass die Fotos nicht dieselbe Person zeigen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft belegen Fotos und andere Spuren, dass Staub in Klettes Wohnung war und Autos kaufte, die bei den Taten verwendet wurden. Die Verteidigung weist dies zurück. Da Ernst-Volker Staub seit vielen Jahren im Untergrund lebt, ist unklar, wie er genau aussieht.
First seen: 2026-05-27 03:42
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