Energie: Bundesnetzagentur hebt Privileg für Batteriespeicher doch nicht vorzeitig auf

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Bislang gilt, dass Betreiber von Batteriespeichern, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen, 20 Jahre lang keine Entgelte für die Nutzung der Stromnetze zahlen müssen. Das ist ein Privileg, denn normalerweise muss sich jeder, der Strom aus dem Netz zieht, an den Stromnetzkosten beteiligen.

First seen: 2026-05-27 08:46

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