Mit der Entscheidung gab das Gericht einer Klage eines AfD-Mitglieds gegen den Ausschluss seiner Partei von der Wahl statt. Die AfD war damals nicht zur Wahl zugelassen worden, weil die Partei laut Landesverwaltungsamt zwei Wahlvorschläge eingereicht hatte und eine Mehrfachbewerbung unzulässig sei. Der Kläger machte dagegen geltend, dass letztlich nur ein Wahlvorschlag vorgelegen habe, da der erste Vorschlag wirksam zurückgenommen worden sei.
First seen: 2026-05-27 12:51
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