Kriminalität: Bundesregierung will gegen Menschenhandel vorgehen

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Menschenhandel soll künftig besser verfolgt und härter bestraft werden können. Ein entsprechender Gesetzentwurf, den das Kabinett jetzt beschlossen hat, nimmt Täter ins Visier, die andere Menschen mit falschen Versprechungen in von Zwang geprägte Beschäftigungsverhältnisse locken. Belangt werden sollen künftig aber auch Kunden, die Leistungen der Opfer in Anspruch nehmen.Das ist bislang nur bei Freiern der Fall, die für sexuelle Dienstleistungen von Zwangsprostituierten bezahlen – künftig könnte es beispielsweise aber auch private Bauherren, Schlachthofbetreiber oder Kundinnen von Nagelstudios betreffen.Ein Grund für die geplante Reform der Strafvorschriften ist, dass Menschenhandel aktuell nur schwer nachgewiesen werden kann, weil die Anforderungen dafür relativ hoch sind. Ein weiteres Problem bei der Strafverfolgung ist, dass Betroffene aus Angst vor Repressalien oft schweigen. Manche Täter wenden Gewalt an, entführen ihre Opfer oder setzen sie auf andere Art und Weise unter Druck – etwa indem die Familie bedroht wird.Wer wissentlich Dienstleistungen von Menschen in Anspruch nimmt, die Opfer von Menschenhandel sind, soll künftig mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Geht es um Zwangsprostitution, droht dem Freier eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Erhöht werden soll zudem der Strafrahmen. Aktuell sieht dieser für Menschenhandel eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Laut des Entwurfs soll künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich sein.Der Tatbestand des Menschenhandels soll zudem entsprechend neuer europäischer Vorgaben auch auf Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat ausgeweitet werden.

First seen: 2026-05-27 12:51

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