Weil die Autobahn GmbH infolge der Änderungen künftig voraussichtlich als Unternehmerin tätig werde, heißt es im Gesetzesentwurf weiter, werde sie teilweise vorsteuerabzugsberechtigt sein. Inwieweit dadurch weniger Geld in den Bundeshaushalt fließt, ist im Entwurf noch nicht ausgerechnet. Anders ist das bei den Mauteinnahmen, die künftig nicht mehr dem Haushalt, sondern direkt der Autobahn GmbH zufließen: 2028 wären das rund 4,39 Milliarden, 2029 rund 4,38 Milliarden und 2030 rund 4,37 Milliarden Euro. Die Werte basieren auf der Mautprognose des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) von September 2025. Der Haushalt soll entsprechend jeweils um diese Summen entlastet werden.
First seen: 2026-05-27 13:52
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