Ein großzügigerer Rahmen für die Forschungsförderung, keine Abstriche für Kinder in anderen EU-Staaten, KI im Finanzamt – das sind drei Änderungen, die sich im geplanten Jahressteuergesetz 2026 finden. Das von Lars Klingbeil (SPD) geführte Finanzministerium hat den Referentenentwurf diese Woche an die Verbände und Interessenvertretungen geschickt. Er enthält eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben.Grund sind insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und Entscheidungen des Bundesfinanzhofs. Werden alle Änderungen im kommenden Jahr wirksam, würde dies die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden mit insgesamt 375 Millionen Euro belasten.Das Finanzministerium lockert den Rahmen für die ForschungszulageEinschließlich Forschungszulage darf die Summe aller staatlichen Beihilfen je Vorhaben und Unternehmen bisher 15 Millionen Euro nicht überschreiten. Dieser Wert ergibt sich direkt aus dem europäischen Beihilferecht. Nachdem die Europäische Union diesen Schwellenwert auf 25 Millionen Euro erhöht hat, will das Bundesfinanzministerium dies im Forschungszulagengesetz nachbilden. Außerdem will es sich großzügiger zeigen bei der Frist für die Antragstellung. Hier soll es künftig ausreichen, wenn der Antrag bei der zuständigen Bescheinigungsstelle rechtzeitig gestellt worden ist. Bisher musste diese bestätigt haben, dass das Vorhaben förderfähig ist.Auch mit den Korrekturen beim Kinderfreibetrag, Kindergeld und Ausbildungsfreibetrag reagiert das Finanzministerium auf europäische Entscheidungen. So hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am 16. Juni 2022 geurteilt, dass Österreich Arbeitnehmern, deren Kinder sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, unzulässigerweise die Familienbeihilfe und steuerlichen Vergünstigungen gekürzt hat. Dies verstoße gegen Unionsrecht.Das deutsche Einkommensteuergesetz sieht für den Kinderfreibetrag vor, dass die Beträge nur abgezogen w...
First seen: 2026-05-27 14:53
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