Ob Frauen die Ursachen ihrer Krankschreibung offenlegen, „obliegt der persönlichen Präferenz“, so die Fachanwältin. Sprich, Frauen können den Grund nennen, müssen es aber nicht. Eine rechtliche Verpflichtung dazu bestehe laut Oberthür nur in Ausnahmefällen - etwa, „wenn der Beweiswert einer AU-Bescheinigung erschüttert ist“.
First seen: 2026-05-27 15:54
Last seen: 2026-05-28 03:00