Vier Wochen müssen genügen, um einen per Messenger verschickten Vertrag einzugehen - danach ist das Angebot nicht mehr bindend, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden hat. Foto: Nico Tapia/dpa-tmn
First seen: 2026-05-27 22:59
Last seen: 2026-05-28 07:03