Münster. Kann ein auf dem Arbeitsweg erlittener Bienenstich ein Arbeitsunfall sein? Aber ja, zeigt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW, auf die das Onlineportal beck-aktuell hinweist. Denn ein solches Szenario gehört dem Gericht zufolge zu den Gefahren des allgemeinen Verkehrs, weshalb der Schutz greife - und zwar ganz gleich, welches Verkehrsmittel genutzt wird. (Az.: 1 A 868/22)
First seen: 2026-05-28 06:02
Last seen: 2026-05-28 08:05