Das Bundeskabinett hat am Mittwoch neue Regeln zum internationalen Datenaustausch über Kryptotransaktionen beschlossen. Damit wird der Weg für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten und Kryptogewinne im nicht-europäischen Ausland frei. Bundestag und Bundesrat müssen dem Kabinettsbeschluss noch zustimmen. Deutschland setzt damit zwei unter der Regie der OECD ausgehandelte völkerrechtliche Vereinbarungen um: eine Vereinbarung vom Juni 2023 zum Melderahmen für Kryptowerte (CARF) und eine vom Juni 2021 zu Einkünften über digitale Plattformen. Ergänzt wird das Paket um eine Zusatzvereinbarung zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten. Empfehlungen der Redaktion Bereits in diesem Jahr sollen die Daten erhoben und dann ab dem 30. September 2027 ausgetauscht werden. Eine Ausnahme bleiben die USA: Sie nehmen nicht am allgemeinen Finanzkontenaustausch der OECD teil, erwarten über das FATCA-Abkommen aber Daten über ihre Steuerpflichtigen aus dem Ausland. Für Anleger bedeutet das: Künftig werden auch Daten von Plattformen mit Sitz in Drittstaaten, etwa von großen internationalen Kryptobörsen, automatisch an die deutschen Finanzbehörden gemeldet. Wer in den vergangenen Jahren steuerpflichtige Kryptogewinne gemacht und nicht oder unvollständig bei den Steuerbehörden angegeben hat, muss also damit rechnen, dass diese künftig durch Abgleich der gemeldeten Daten mit der Steuererklärung auffallen. In solchen Fällen raten Steuerexperten zu einer strafbefreienden Selbstanzeige, bevor die Daten beim Finanzamt liegen. Empfohlene redaktionelle Inhalte Hier findest du externe Inhalte von TargetVideo GmbH, die unser redaktionelles Angebot auf t3n.de ergänzen. Mit dem Klick auf "Inhalte anzeigen" erklärst du dich einverstanden, dass wir dir jetzt und in Zukunft Inhalte von TargetVideo GmbH auf unseren Seiten anzeigen dürfen. Dabei können personenbezogene Daten an Plattformen von Drittanbietern übermittelt werden. Inhalte anzeigen Hinweis zum Dat...
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