Nach Schließfach-Einbruch in Norderstedt: Haspa muss nicht haften Stand: 27.05.2026 20:21 Uhr Fünf Jahre nach dem Einbruch in eine Hamburger Sparkassenfiliale in Norderstedt hat das OLG in Hamburg entschieden, dass die Haspa nicht für den Gesamtschaden haftbar ist. Damit widerspricht das Gericht vorangegangenen Urteilen. Im Berufungsprozess gegen die Hamburger Sparkasse (Haspa) nach dem Einbruch in eine Norderstedter Filiale hat das Oberlandesgericht in Hamburg am Mittwochvormittag sein Urteil verkündet. Die Richter entschieden, dass die Hamburger Sparkasse den Tresorraum in der Norderstedter Filiale ausreichend gesichert hatte. OLG: Bewegungsmelder entsprach bestmöglicher Technik Die Einbrecher hatten den Bewegungsmelder in Norderstedt abgeklebt und so außer Gefecht gesetzt. (Symbolbild) Das Gericht erklärte die Entscheidung damit, dass die Sicherheitsmaßnahmen der Sparkasse im Tresorraum dem aktuellen Stand der Technik entsprachen. Neben Tresortür und Betonwänden ging es dabei vor allem um den Bewegungsmelder. Kurz nach einem ähnlichen Einbruchsversuch in eine Haspa-Filiale in Hamburg-Altona war der Bewegungsmelder in Norderstedt durch den "besten zu dem Zeitpunkt verfügbaren Melder" ausgetauscht worden, hieß es vom Gericht. Keine Pflichtverletzung durch die Haspa Die Richter am Oberlandesgericht in Hamburg entschieden am Mittwoch zugunsten der Hamburger Sparkasse. Trotzdem schafften es die Einbrecher, ihn zu manipulieren. Aber: Dass das bei diesem moderneren Gerät so möglich war, konnte die Sparkasse nach Auffassung des Gerichtes nicht wissen. Das Gericht sah deshalb keine Pflichtverletzung bei der Sicherung des Tresorraums und gab der Berufung der Bank statt. Heißt: Sie muss den klagenden Schließfachinhabern erst mal nicht mehr als die bisher gezahlte Entschädigungssumme von bis zu 40.000 Euro zahlen. OLG widerspricht vorherigen Urteilen Damit widersprach das OLG vorangegangenen Urteilen des Hamburger Landgerichts. Dort hatten in zwei Verfahren die Kammern zugun...
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