Krankmeldung: Wie sich Arbeitgeber gegen Blaumacher wehren können

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Ist ein Beschäftigter krank, muss er seinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass er arbeitsunfähig ist, und auch, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert. „Der Arbeitnehmer kann dafür Telefon, E-Mail, SMS, WhatsApp oder andere Messenger-Dienste nutzen“, sagt Markus Bohnau, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Kliemt.

First seen: 2026-05-28 12:09

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