Hitzefrei? Schön war’s, als es bei sommerlichen Temperaturen noch mittags ins Freibad ging. Leider ist Hitzefrei außerhalb der Schule meistens kein Konzept mehr. Vielmehr heißt es: Zähne zusammenbeißen. Doch alles müssen Arbeitnehmer auch nicht hinnehmen. Was Arbeitgeber bei Hitze leisten müssen.Wie heiß darf es am Arbeitsplatz sein?„Steigt das Thermometer am Arbeitsplatz über 26 Grad, soll die Arbeitgeberin eingreifen“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Bei über 30 Grad muss sie es sogar. Festgeschrieben ist das im Regelwerk „Technische Regeln für Arbeitsstätten: Raumtemperatur“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dort steht auch: Wird es über 35 Grad warm, ist der Raum nicht mehr ohne weiteres zum Arbeiten geeignet. Um dort zu arbeiten, müssten technische Maßnahmen wie Luftduschen oder Wasserschleier, organisatorische Maßnahmen wie Entwärmungsphasen oder der Einsatz von Schutzausrüstung erfolgen.Welche Maßnahmen muss die Arbeitgeberin bei Hitze ergreifen?Die Arbeitgeberin kann sich aussuchen, wie sie auf die Hitze reagiert. Maßnahmen könnten etwa sein: Jalousien über Nacht schließen, Ventilatoren installieren, Lüften über Nacht oder elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben.Chefs können auch anbieten, die Arbeit in kühlere Stunden nach vorne oder hinten zu verlegen (Gleitzeit), oder gekühlte Getränke bereitstellen. Die Arbeitgeberin kann außerdem die Bekleidungsregelungen lockern.„Einen direkten gesetzlichen Anspruch auf extra Pausen gibt es nicht“, so Kaarina Hauer, Leiterin der Rechtsberatung der Arbeitnehmerkammer Bremen. Wenn die Hitze allerdings gesundheitsgefährdend wird, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, zusätzliche Erholungspausen oder geeignetere Arbeitsabläufe einzuführen.Heißt etwa: Teambesprechungen in einen kühlen Raum verlegen. Oder: Mitarbeitende wechseln sich in heißen Arbeitsbereichen oder bei anstrengenden Tätigkeiten ab. Besonders bei körperlich anstrengender Arbeit wie auf dem Bau...
First seen: 2026-05-28 13:10
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