125.000 Euro – diese Summe nennt der Vorsitzende Richter der ersten Zivilkammer am Donnerstagmittag bei der kurzen Urteilsverkündung am Landgericht Koblenz. Er und seine beiden Kollegen sprechen sie drei Personen zu, die einen Verlust erlitten haben, für den es keine finanzielle Entschädigung geben kann: der Familie der bei ihrer Tötung im März 2023 zwölf Jahre alten Luise aus Freudenberg.Geld, das nicht trösten, nichts erklären kann, nichts ungeschehen macht. Und doch dürfte die Entscheidung für die Angehörigen auch ein offizielles Anerkennen ihres Leids sein – und ein Beleg dafür, dass die, die diese Tat begangen haben, Verantwortung übernehmen müssen, zumindest in monetärer Form. Vom Strafrecht konnten sie nämlich nicht belangt werden. Die Täterinnen waren so alt wie ihr Opfer, als sie es erstachen – zwölf und 13 Jahre – und damit strafunmündig.Es war eine Nachricht, die Deutschland erschütterte: Am 12. März 2023 wurde im Siegerland die zwölf Jahre alte Luise in einem Waldstück tot aufgefunden. Am Abend zuvor war sie vom Besuch bei einer Freundin – der Haupttäterin, wie sich herausstellen sollte – nicht nach Hause zurückgekehrt. Zwei Tage später teilte die Staatsanwaltschaft in Koblenz mit – das Mädchen hatte zwar im nordrhein-westfälischen Freudenberg gewohnt, sein Leichnam war jedoch kurz hinter der rheinland-pfälzischen Landesgrenze gefunden worden –, die Tat sei von zwei Freundinnen Luises begangen worden. Alle drei hatten gemeinsam die siebte Klasse einer Gesamtschule in Freudenberg besucht. Die Mädchen waren nach dem Leichenfund von der Polizei befragt worden, hatten sich in Widersprüche verstrickt und die Tötung gestanden.Luise müsse „extreme Panik und Todesangst“ verspürt habenDie 125.000 Euro Schmerzensgeld setzten sich, so führte es die Kammer am Donnerstag vor einem Dutzend Journalisten und einem einzigen weiteren Besucher aus, aus einem Anspruch der Eltern und der Schwester von Luise für das ihnen zugefügte Leid zusammen – im Juristendeutsch „Schocksc...
First seen: 2026-05-28 13:11
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