In dem konkreten Fall wurde ein Angeklagter vor dem Siegburger Amtsgericht wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Strafschärfend hob das Amtsgericht dabei hervor, dass der Mann Ausländer sei und „in dem Land, das ihm jedenfalls vorübergehenden Aufenthalt und Sozialleistungen gewährt hat, Straftaten zum Nachteil der Allgemeinheit begehen“ wollte. Das OLG bemängelte dieses Urteil ebenso wie den Umstand, dass das Amtsgericht nicht berücksichtigt hatte, dass der Mann bislang nicht vorbestraft war.
First seen: 2026-05-28 14:11
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