Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) treibt eine Umgestaltung des Nachrichtendienstrechts voran, die den deutschen Geheimdiensten weitreichende operative Befugnisse einräumen soll. Das Vorhaben, das bereits am 13. August das Bundeskabinett passieren soll, stößt aber auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Denn Dobrindt will ein bundesrepublikanisches Tabu brechen: Agenten des Inlandsgeheimdienstes, des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), sollen das Recht erhalten, in akuten Gefahrenlagen Wohnungen zu betreten und zu durchsuchen. Weiterlesen nach der Anzeige Der Innenminister erklärte gegenüber der Welt am Sonntag (WAMS), aufgrund der „vermehrten Melde- und Aufklärungslage“ habe er die bislang abstrakte terroristische Gefährdung zu einer konkreten Bedrohungslage hochgestuft. Anschlagspläne gegen die deutsche Infrastruktur sowie gegen Personen und Einrichtungen seien klar erkennbar. Erst kürzlich hätten die Sicherheitsbehörden einen Sprengstoffanschlag vereitelt, der von angeworbenen Helfern ausländischer Dienste gesteuert worden sei. Um dieser veränderten Realität zu begegnen, will der Ressortchef die hiesigen Spionagebehörden wie auch den Bundesnachrichtendienst (BND) zu echten Geheimdiensten weiterentwickeln. Sie müssten befähigt werden, auf internationaler Ebene im Wettbewerb mit ausländischen Partnerdiensten auf Augenhöhe zu agieren. Das könne etwa bedeuten, dass Verfassungsschützer in akuten Gefahrenlagen auch Wohnungen betreten, führte Dobrindt aus. Razzien durch Agenten: Bruch mit Trennungsgebot Der neue Vorschlag würde in der Praxis eine Aufweichung eines der wichtigsten Prinzipien der bundesdeutschen Nachkriegsordnung bedeuten: des Trennungsgebots zwischen Polizei und Geheimdiensten. Das Durchsuchen von Wohnungen etwa war bislang der Polizei vorbehalten, die dabei unter richterlicher Kontrolle agiert und an die Strafprozessordnung gebunden ist. Denn das Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung und setzt damit hohe Hürden fü...
First seen: 2026-07-20 11:04
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