Die Regelung, von Kritikern als »Schutzschild« für Polizeibeamte bezeichnet, sieht vor, dass Einsatzkräfte bei möglicher Rechtfertigung ihres Handelns – etwa durch Notwehr oder rechtmäßige Dienstausübung – nicht mehr automatisch als Beschuldigte registriert werden.Stattdessen erfolgt zunächst eine vorläufige Eintragung, während die Ermittlungen weiterlaufen. Im Fall Fakir betrifft dies nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwei Polizisten und vier Rettungskräfte.
First seen: 2026-07-20 23:17
Last seen: 2026-07-21 08:22