Kriterien für Aufenthaltstitel Schweden schraubt Erwartungen an Migranten höher Stand: 21.07.2026 • 11:29 Uhr Zwei Monate vor der Parlamentswahl gilt in Schweden ein schärferes Migrationsrecht. Dabei wird auch der "Lebenswandel" zum Kriterium für eine Aufenthaltsberechtigung - doch es bleibt offen, was damit überhaupt gemeint ist. Zwei Monate vor der Parlamentswahl verschärft Schweden seine Migrationspolitik. Der Begriff "Lebenswandel" wird als neues Kriterium dafür eingefügt, ob ein Aufenthaltstitel entzogen werden kann oder nicht. Was genau darunter zu verstehen ist, sorgt allerdings für viel Verunsicherung. Das zeigte zuletzt auch eine Straßenumfrage des schwedischen Fernsehens: Die Antworten reichten von Ratlosigkeit bis zu vagen Deutungen. Ein Passant bringt es schließlich auf den Punkt: Es gehe wohl darum, sich "gut zu benehmen" und "in allen Lebensbereichen ordentlich" zu sein. Genau das ist nun entscheidend. Wer in Schweden mit einem Aufenthaltstitel lebt, muss künftig eine "in jeder Hinsicht ordentliche Lebensweise" nachweisen - sonst droht im Extremfall die Ausweisung. Die Regierung ist überzeugt: Das ist ein längst überfälliger Schritt. Migrationsminister Johan Forssell von der Moderaten Sammlungspartei verteidigt die Gesetzesänderung: "Wer in Schweden lebt, darf dem Land nicht schaden." Für die meisten sei das selbstverständlich, aber es gebe eben auch Menschen, die sich nicht an Regeln hielten. Genau hier setze das Gesetz an, so Forssell. Keine klar definierten Kriterien Klar definierte Kriterien gibt es jedoch nicht. Zwar bleibt schwere Kriminalität ein eindeutiger Ausweisungsgrund. Neu ist aber, dass auch andere Faktoren zählen können: unter anderem Missachtung von Behördenentscheidungen, Schulden, wirtschaftliche Probleme oder der Missbrauch des Sozialsystems. Das bestätigt auch Oskar Ekbald von der schwedischen Migrationsbehörde im Interview mit dem ARD-Studio Stockholm: "Der Gesetzgeber hat sich bewusst dagegen entschieden, einen festen Katalog zu ...
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