Wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt hat das Amtsgericht Hamburg eine Diensthundeführerin der Polizei zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts war der Einsatz des Hundes gegen einen Mann bei der Kontrolle eines Autos nicht gerechtfertigt. Die Angeklagte muss dem Verletzten außerdem ein Schmerzensgeld zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. Zu dem Vorfall war es nach Angaben des Vorsitzenden Richters Philippe Klein am 28. Januar 2023 gekommen. Einer Polizeistreife war auf dem Langenfelder Damm im Bezirk Eimsbüttel ein Wagen ohne Kennzeichen aufgefallen. Über Funk hatten die Beamten von einer möglichen Verkehrsunfallflucht erfahren. Sie wollten das Fahrzeug kontrollieren, doch der Fahrer gab zunächst Gas und hielt dann sein Auto hinter einer Kurve an. Cuttermesser bei Beifahrer gefunden Als die Beamten an den Wagen herantraten, saß auf dem Fahrersitz niemand mehr. In der Arbeitskleidung des alkoholisierten Beifahrers fanden sie einen Zollstock, ein Cuttermesser und einen Bleistift. Ein zweiter Insasse auf der Rückbank weigerte sich auszusteigen, wie der Richter weiter erklärte. Ein Beamter schlug die abgedunkelte Scheibe der hinteren Tür ein und verletzte sich dabei. Weitere Beamte trafen als Verstärkung ein, darunter die angeklagte Diensthundeführerin. Mann ignoriert Drohung mit Hund Sie habe den Einsatz des Hundes angedroht, der danach den Mann auf der Rückbank angestoßen habe. Nach einer weiteren Androhung habe die Angeklagte dem Hund den Maulkorb abgenommen, sagte der Richter. Das Tier biss den Mann in den Oberarm und an anderen Stellen. © Pia Bublies für die ZEIT/DIE ZEIT Newsletter Elbvertiefung – Der tägliche Newsletter für Hamburg Erfahren Sie aus der Redaktion der ZEIT, was in Hamburg wichtig ist – prägnant, persönlich und pointiert, jeden Werktag um 6 Uhr. Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis. Vielen Dank! Wir haben Ihnen eine E-Mail geschickt. Prüfen Sie Ihr ...
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