Autoreifen: Kartellamt verhängt Millionenstrafe gegen Händler

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Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte, »vertikale Preisbindungen gehen regelmäßig zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher«. Das Bundeskartellamt verfolge diese seit Anfang der Siebzigerjahre verbotenen Praktiken konsequent. »Margengarantievereinbarungen« sind Mundt zufolge dann kartellrechtswidrig, »wenn sie – wie hier – Vorgaben für die Verkaufspreise der Händler enthalten und damit deren Preissetzungsfreiheit einschränken«.

First seen: 2026-07-21 11:25

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