Der Einsatz des Hundes sei nicht gerechtfertigt gewesen, stellte der Richter fest. »Es bestand keine Gefahr.«Der Diensthundeführerin seien die Gefahren des Beißeinsatzes bewusst gewesen, sie habe vorsätzlich gehandelt. Der Straftatbestand der Körperverletzung im Amt sei erfüllt. Das Gericht verurteilte sie auch zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 3000 Euro an den verletzten Mann, der im Prozess als Nebenkläger auftrat.
First seen: 2026-07-21 12:26
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