Eine Entscheidung des schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG) macht den Weg für das Punk-Protestcamp auf Sylt frei - und das juristische Tauziehen ist damit nach aktuellem Stand beendet. «Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar - das Protestcamp kann stattfinden», sagte eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Der Kreis Nordfriesland hatte zuvor vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts zum geplanten Punk-Protestcamp auf Sylt eingelegt. Diese Beschwerde des Kreises sei bereits am Freitagabend zurückgewiesen worden. Tauziehen um Camp-Start auf Sylt Rund um das Punk-Protestcamp (20. Juli bis 16. August), das am Montag auf Sylt gestartet war, hatte es zuletzt ein juristisches Tauziehen gegeben. Der Kreis Nordfriesland wollte das Camp auf der Nordseeinsel in diesem Jahr stoppen - die Veranstalter sowie das Verwaltungsgericht sahen das aber anders. Hintergrund war zuletzt ein Beschluss des Verwaltungsgerichts, wonach das ab Montag geplante Protestcamp auf Sylt stattfinden darf. Die 3. Kammer des VG habe mit ihrer Entscheidung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Feststellungsbescheid wiederhergestellt. Das heißt, das Protestcamp darf stattfinden. Dagegen hatte der Kreis Nordfriesland Beschwerde eingelegt, die nun zurückgewiesen wurde. OVG teilt Einschätzung des Kreises nicht In seiner Beschwerde habe der Kreis laut OVG-Sprecherin im Wesentlichen vorgetragen, dass das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss eine fehlerhafte Gewichtung vorgenommen und die Erfahrungswerte der vergangenen Jahre nicht ausreichend berücksichtigt habe. «In der Vergangenheit habe es sich demnach innerhalb des Protestcamps auf der Festwiese um eine überwiegende Spaßveranstaltung gehandelt. Der Versammlungscharakter sei nicht auf seine Ernsthaftigkeit geprüft worden.» © Pia Bublies für die ZEIT/DIE ZEIT Newsletter Elbvertiefung – Der tägliche Newsletter für Hamburg Erfahren Sie aus der Redaktion der ZEI...
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