Alkoholverbot an Bahnhöfen: Bahn muss Alkoholverbot laut Polizeigewerkschaft selbst umsetzen

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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat das geplante Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen der Deutschen Bahn begrüßt. Der Schritt sei »grundsätzlich richtig«, entscheidend sei aber »eine konsequente Umsetzung«, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz im ZDF Morgenmagazin. An großen Bahnhöfen wie München, Hamburg oder Bremen seien mit einem Alkoholkonsumverbot bereits »sehr positive Erfahrungen« gemacht worden. Für die Kontrolle verantwortlich sei die DB Sicherheit, sie müsse das Hausrecht durchsetzen. »Es darf kein Vollzugsdefizit einsetzen«, sagte Poitz. Die Bundespolizei werde erst zuständig, wenn Straftaten passierten und Platzverweise und Hausverbote durchgesetzt werden müssten. Deshalb müsse die Bundespolizei personell verstärkt werden, forderte Poitz. Bundespolizeigewerkschaft sieht Verbot als nicht durchsetzbar an Poitz warnte vor einem »Flickenteppich«, wenn Alkohol zwar auf Bahnhofsgeländen verboten sei, in Zügen aber weiterhin konsumiert werden dürfe. Daher wäre es konsequent, »auch in den Zügen ein Alkoholkonsumverbot auszusprechen«, sagte er. Ziel müsse sein, alkoholisierte Menschen vom Bahnhof fernzuhalten. Dieses Ziel müsse gemeinsam verfolgt werden, »mit der DB Sicherheit«. Die Deutsche Bahn will bis Mitte Oktober ein Alkoholverbot auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen verhängen. In Bars oder Restaurants in Bahnhöfen soll das Trinken von Bier, Wein oder Schnaps erlaubt bleiben. Bei Verstößen drohen Platzverweise und Hausverbot. Anlass für den Vorstoß sind wiederholte gewaltsame Übergriffe gegen das Zugpersonal durch betrunkene Fahrgäste. Am Dienstag hatte die Bundespolizeigewerkschaft das Verbot als nicht durchsetzbar eingestuft. »Es muss von Beginn an deutlich werden, die Bundespolizei hat hier nicht die Verantwortung und ist für die Durchsetzung dieses Verbotes nicht zuständig«, hatte der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Manuel Ostermann, gefordert.

First seen: 2026-07-22 08:39

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