Cum-Cum bezeichnet Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag, bei denen verschiedene in- und ausländische Marktteilnehmer durch die vorübergehende Übertragung von Aktien versuchten, die Belastung mit Kapitalertragsteuer zu verringern. Anders als Cum-Ex-Geschäfte zielten sie nicht auf eine Mehrfacherstattung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden. Allerdings bewerten Gerichte und Ermittlungsbehörden entsprechende Konstruktionen seit Jahren zunehmend kritisch und prüfen in zahlreichen Fällen. Sowohl steuer- als auch strafrechtlich stehen solche Deals auf dem Prüfstand.
First seen: 2026-07-22 09:40
Last seen: 2026-07-22 11:42