Die Bundesanwaltschaft hat vier mutmaßliche Rädelsführer der verbotenen Reichsbürgervereinigung Königreich Deutschland angeklagt. Darunter ist laut der Behörde der selbst ernannte König Peter Fitzek. Die Angeschuldigten sind verdächtig, sich als Rädelsführer in einer kriminellen Vereinigung mitgliedschaftlich betätigt zu haben. Darüber hinaus geht es um verbotene Einlagen- und Versicherungsgeschäfte sowie zahlreiche Fälle von Steuerhinterziehung. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss nun entscheiden, ob er die Anklage zulässt und wann es zum Prozess kommt. In der Anklageschrift führt die Bundesanwaltschaft auf, welche Strukturen mutmaßlich hinter der Gruppierung standen. Demnach sei das Ziel gewesen, das System der Bundesrepublik Deutschland durch ein eigenes zu ersetzen. Entsprechend der Reichsbürgerideologie habe die Vereinigung für den Systemausstieg aus der Bundesrepublik Deutschland geworben, um so die Mitglieder vermeintlich von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht zu befreien. So seien »pseudostaatliche Strukturen« errichtet worden, wie ein Bank- und Versicherungssystem mit Filialen in Dresden, Ulm, Menden und Lutherstadt Wittenberg, ein Meldeamt mit fiktiven Ausweisdokumenten und eine eigene Währung. So habe sich die Vereinigung neben Spenden, Geschenken und kostenpflichtigen Seminare finanziert. Zwischen 2020 und 2025 vereinnahmte sie laut der Bundesanwaltschaft Gelder in Höhe von rund zehn Millionen Euro. Eigene Währung war nicht rücktauschbar Allein durch die eigene Währung hätten Anhänger große finanzielle Schäden riskiert, heißt es vom Bundesverfassungsschutz. Die Reichsbürgergruppe räumte nach eigenen Angaben keinen Rückzahlungsanspruch und keine Möglichkeit zum Rücktausch der »E-Mark« ein. »Trotzdem erhielt die Gruppe von seinen Anhängern immer wieder beträchtliche Großspenden in bis zu fünfstelliger Höhe und Vermögenswerte«. © Lea Dohle Newsletter Was jetzt? – Der tägliche Morgenüberblick Starten Sie mit unserem kurzen Nachrich...
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