Kindesmissbrauch: EU einig bei „Chatkontrolle“: Scan-Erlaubnis kommt wieder

https://www.handelsblatt.com/contentexport/feed/schlagzeilen Hits: 3
Summary

Insbesondere das „Client-Side Scanning“ wird damit ausgeschlossen. Bei dem Verfahren überprüft eine Software auf dem Smartphone oder Computer den Inhalt von Nachrichten, Fotos und Videos direkt, bevor diese verschlüsselt und verschickt werden. Nach der Übergangsregelung, die bis April galt, war das noch erlaubt. Das Europaparlament hatte sich zuletzt aber dafür ausgesprochen, den Unternehmen diese Möglichkeit nicht länger zu geben.

First seen: 2026-07-22 12:43

Last seen: 2026-07-22 14:46