Flughafen München: Gericht weist Beschwerde der Startbahngegner zurück

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Die Flughafenanrainer müssen weiter mit der Ungewissheit leben, dass die dritte Start- und Landebahn möglicherweise doch noch gebaut wird. Sie haben es nun schwarz auf weiß: Das Baurecht erlischt nicht nach zehn Jahren. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Gegner des Projekts gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Damit bleibt das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) rechtskräftig bestehen.Der Landkreis Freising war einer der acht Kläger. Landrätin Susanne Hoyer (CSU) zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung. „Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit großem Bedauern zur Kenntnis“, sagte sie. Dies sei „vor allem für die Menschen in unserem Landkreis unbefriedigend, die berechtigte Sorgen um ihre Lebensqualität, ihre Gesundheit und den Schutz unserer Umwelt haben. Wir hätten uns eine andere rechtliche Bewertung gewünscht.“Die Kläger vertraten die Auffassung, dass der Planfeststellungsbeschluss nach zehn Jahren verjährt, da mit dem Startbahn-Bau bisher nicht begonnen wurde – die Frist wäre im Frühjahr 2026 abgelaufen. Einige Teilprojekte, die in dem Genehmigungsbescheid ebenfalls aufgelistet sind, wie der Tunnel für den S-Bahn-Ringschluss, werden jedoch bereits umgesetzt. Deshalb kam der VGH zu einer anderen Einschätzung und folgte der Argumentation der Flughafenbetreiber und der Regierung von Oberbayern, dass der Planfeststellungsbeschluss weiter gültig ist.

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