Steuererklärung 2025: So unterstützt Sie ein Lohnsteuerhilfeverein

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Einnahmen aus unbeschränkten Beratungseinkünften seien bereits jetzt unbegrenzt, erklärt Petra Erk, Vorsitzende des Lohnsteuerhilfevereins Fuldatal. Dazu zählen beispielsweise Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Arbeiter, Angestellter, Beamter, Rentner, Pensionär oder Unterhaltsbezieher. „Selbst ein lediger Angestellter, der 150.000 Euro im Jahr verdient und zusätzlich eine Eigentumswohnung von maximal 18.000 Euro brutto im Jahr vermietet, darf sich als Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins die Einkommensteuererklärung erstellen oder sich steuerlich beraten lassen“, rechnet Erk vor.

First seen: 2026-07-22 13:44

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