Wie der Begriff „fristlose“ Kündigung schon vermuten lässt, gilt bei außerordentlichen Kündigungen keine Kündigungsfrist. Das heißt, Arbeitsverhältnisse können mit sofortiger Wirkung beendet werden. Allerdings muss die außerordentliche Kündigung binnen vierzehn Tagen erfolgen, nachdem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer von den wichtigen Gründen erfahren haben. Eine außerordentliche Kündigung kann also nicht in Bezug auf Fehlverhalten erfolgen, von dem der Kündigende seit Monaten weiß.
First seen: 2026-07-22 14:46
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