Die Flughafen-Anrainer müssen weiter mit der Ungewissheit leben, dass die dritte Start- und Landebahn doch noch gebaut werden kann. Sie haben es nun schwarz auf weiß: Das Baurecht erlischt nicht nach zehn Jahren. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Damit bleibt das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) rechtskräftig bestehen. Stadt und Landkreis Freising, die Gemeinde Berglern, der Bund Naturschutz und vier Bürger hatten dagegen geklagt.Der Beschluss erging bereits am 9. Juli, übermittelt wurde er dem Landratsamt aber erst am 21. Juli. Landrätin Susanne Hoyer (CSU) zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung. „Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit großem Bedauern zur Kenntnis“, sagt sie. „Wir hätten uns eine andere rechtliche Bewertung gewünscht.“ Unbefriedigend sei das vor allem für die Menschen, „die berechtigte Sorgen um ihre Lebensqualität, ihre Gesundheit und den Schutz unserer Umwelt haben“. Der Landkreis werde sich weiterhin „mit Nachdruck“ gegen das Projekt einsetzen.Auch die Stadt Freising bedauert die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. „Aus unserer Sicht bleiben weiterhin gewichtige Fragen und Bedenken im Zusammenhang mit dem Projekt der dritten Start- und Landebahn bestehen“, teilt Oberbürgermeisterin Monika Schwind (Freisinger Mitte) mit. Die Stadt werde weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen und sich mit dem Landkreis Freising sowie den anderen Klägern abstimmen, um das weitere Vorgehen festzulegen. „Unser Ziel bleibt es, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger konsequent zu vertreten.“Wenig überrascht über den Beschluss zeigte sich Christian Magerl, einer der Sprecher des Aktionsbündnisses „Aufgemuckt“. Nichtzulassungsbeschwerden seien ganz generell von wenig Erfolg gekrönt. Die juristische Auseinandersetzung ist damit erst einmal abgeschlossen. Magerl schließt aber nicht aus, dass die Baugenehmigung doch noch einmal Thema vor Gericht s...
First seen: 2026-07-22 14:46
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