Die Bafin hat nun eine Aufsichtsmitteilung veröffentlicht, in der sie klarstellt, welche Methoden erlaubt sind und welche aus ihrer Sicht das Verbot unzulässig umgehen. Kleinere Anbieter könnten nun dazu gezwungen sein, nachzubessern. Dass große Anbieter Probleme bekommen, ist eher unwahrscheinlich. „Bei den klassischen Onlinebrokern der ersten Stunde haben wir kein Thema“, sagt Lars Frölich, der in der Verbraucherschutzabteilung der Experte für das PFOF-Thema ist.
First seen: 2026-07-22 15:47
Last seen: 2026-07-23 01:53