Ausnahmen von Datenschutzregeln EU will "Chatkontrollen" teilweise wieder ermöglichen Stand: 22.07.2026 • 17:25 Uhr In der EU gibt es seit Jahren Streit über den Einsatz von sogenannten Chatkontrollen, um Kindesmissbrauch aufzudecken. Nun wurde eine vorübergehende Lösung gefunden. Verschlüsselte Nachrichten bleiben davon jedoch ausgenommen. Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben sich geeinigt, Ausnahmen von den europäischen Datenschutzregeln bis April 2028 zu verlängern und die sogenannte Chatkontrolle teilweise wieder zu ermöglichen. Dies gibt den Tech-Plattformen in Europa die Grundlage, private Chats automatisiert nach Bildern und Videos von Kindesmissbrauch zu durchsuchen. Diese Kontrollen, etwa von Microsoft bei Outlook, von Google bei Gmail oder von Meta bei Instagram, sind freiwillig und die Tech-Firmen dürfen den Behörden ihre durch Software entdeckten Verdachtsfälle erst weiterleiten, wenn auch ein Mensch sie als solche verifiziert hat. Das soll ausschließen, dass jemand durch Programmfehler in Verdacht gerät. Scan-Möglichkeiten eingeschränkt Die Regelung soll explizit kein Aufbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ermöglichen, die etwa bei Diensten wie WhatsApp oder Signal mittlerweile Standard ist. Das schränkt die Scan-Möglichkeiten ein - auch im Vergleich zu der Regelung, die nach Jahren im April ausgelaufen war. Bis April war das "Client-Side Scanning" noch möglich. Bei dem Verfahren überprüft eine Software auf dem Smartphone oder Computer den Inhalt von Nachrichten, Fotos und Videos direkt, bevor diese verschlüsselt und verschickt werden. Eine Verlängerung der ursprünglichen Regelung war zunächst am Widerstand des EU-Parlaments gescheitert. Zuletzt folgte ein erneuter Vorstoß der Mitgliedstaaten, diese doch noch zu verlängern. Im Parlament fand sich daraufhin nicht die nötige Mehrheit, um diesen zu blockieren. Die Abgeordneten forderten jedoch Einschränkungen bei verschlüsselten Nachrichten, denen die EU-Länder nun zustimmen wollen. Damit würde ...
First seen: 2026-07-22 15:47
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