Telekom muss Leerrohre fünf Jahre lang zu festen Konditionen öffnen

https://www.heise.de/rss/heise-atom.xml Hits: 111
Summary

Telekom muss Leerrohre fünf Jahre lang zu festen Konditionen öffnen Die Bundesnetzagentur hat den regulatorischen Schlussstein für die Nutzung der Telekom-Passivinfrastruktur gesetzt. Mit der Veröffentlichung eines Standardangebots stehen nach den Tarifen nun auch die detaillierten vertraglichen Rahmenbedingungen fest, zu denen Wettbewerber Leerrohre und Masten des Ex-Monopolisten für den Glasfaserausbau mieten können. Die Regulierung soll den von Konkurrenten besonders gefürchteten doppelten Netzausbau verhindern und alternative Anbieter dabei unterstützen, vor allem noch unversorgte Gebiete schneller anzubinden. Weiterlesen nach der Anzeige Behördenpräsident Klaus Müller betonte, die Regulierungsbehörde habe mit den drei Entscheidungen die Zugangshürden beseitigt und umfassende Klarheit geschaffen. Nun liege es an den Marktteilnehmern, die Vorgaben zu nutzen. Der Grundstein für das Regelwerk datiert aus dem Sommer 2022, als die Bundesnetzagentur die Telekom grundsätzlich zur Öffnung ihrer baulichen Anlagen verpflichtete. Dieser Schritt war im Markt hochgradig umstritten und beschäftigte die Justiz, bis der Europäische Gerichtshof und das Verwaltungsgericht Köln die Verpflichtung bestätigten. Parallel verhandelte die Behörde über die Entgelte: Erst im Juni 2024 standen die endgültigen Mietpreise für Rohre und Masten fest, die rückwirkend ab Anfang 2024 galten. Fünf Jahre Planungssicherheit und strenge Fristen Die jetzt auf 137 Seiten ausgebreiteten Vertragsbedingungen garantieren Alternativanbietern eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren, in denen der Marktführer die Konditionen nicht einseitig verändern darf. Das Vertragswerk bringt klare Vorgaben für Transparenz und Buchungsprozesse: Die Telekom muss freie Kapazitäten quartalsweise über den Infrastrukturatlas der zentralen Informationsstelle des Bundes offenlegen. Zudem schränkt die Behörde die Möglichkeiten des Konzerns ein, Kapazitäten wegen angeblichen Eigenbedarfs zu blockieren. Reservierungen für den eigenen G...

First seen: 2026-07-22 16:47

Last seen: 2026-07-27 08:22