Sonntagsfrage: Handwerk drängt auf Abschaffung des «Sonntagsbackverbots»

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Das Handwerk drängt auf eine schnelle Abschaffung des «Sonntagsbackverbots». «Im Koalitionsvertrag steht, dass für Bäcker und Konditoren das Sonntagsbackverbot aufgehoben wird. Bitte umsetzen», sagte Handwerkspräsident Jörg Dittrich der Deutschen Presse-Agentur. «Ich verstehe nicht, warum wir immer noch weiter darüber diskutieren. Es ist eine große Ungerechtigkeit, dass Backstationen an der Tankstelle sonntags Teiglinge aufbacken dürfen und dem Handwerksbäcker erklärt wird: Du darfst es nicht, weil du Bäcker bist.» Es werde mit zweierlei Maß gemessen, sagte Dittrich. «Es soll mir bitte keiner erzählen, dass die Zukunft Deutschlands davon abhängt, ob einige Hundert Menschen sonntags einige Stunden arbeiten. Zumal viele Beschäftigte diese Zeiten bewusst wählen, weil sie dafür gute Zuschläge erhalten und mehr Geld verdienen, und dafür beispielsweise an einem anderen Tag frei haben.» Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Bäckereien bisher an Sonn- und Feiertagen nur bis zu drei Stunden Backwaren herstellen und an diesem Tag verkaufen. Im Koalitionsvertrag heißt es, der sogenannte Ausnahmekatalog im Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung solle um das Bäckereihandwerk erweitert werde. Die Spitzen der Koalition hatten Anfang Juli vereinbart, dass die Änderungen für Bäckereien zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen. Noch keine genauen Pläne Bisher fehlt aber noch ein Gesetzentwurf. Mitte Juni war ein erster Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes aus dem zuständigen Arbeitsministerium durchgesickert. Demnach sollen Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen künftig bis zu fünf Stunden für die Herstellung von Backwaren sowie bis zu drei Stunden für das Austragen und Ausfahren eingesetzt werden können. Aus Kreisen des Ministeriums wurde darauf verwiesen, dass der bekanntgewordene Entwurf in einem frühen Stadium sei und im Haus noch abgestimmt werde. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hatte kritisierte, es drohe erneut eine Sonderregelung mit andaue...

First seen: 2026-07-23 01:54

Last seen: 2026-07-23 01:54