In dem Hauptsacheverfahren, über das nun in Karlsruhe entschieden wird, gehe es im Kern um die Frage: „Wann wird aus einem "schnellen" ein "zu schnelles" Gesetzgebungsverfahren?“, fasste die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Februar zusammen. Und: „Gibt es ein verfassungsrechtliches "Tempolimit" für die Beratung von Gesetzentwürfen?“
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